Regel 1 – Spielfeld

Der Rahmen des Spiels wird durch das Spielfeld gesetzt. Regel 1 regelt genau dieses Spielfeld, ist für Dich aber nicht von höchster Bedeutung. Es ist nicht Deine Aufgabe als Schiedsrichter bspw. die Abmessungen des Spielfeldes zu kontrollieren. Die Sportplätze werden durch andere Instanzen des Verbandes abgenommen und geprüft.

Spielunterlage

Als Spielunterlage ist ein Naturrasen oder Kunstrasen vorgegeben. Möglicherweise gibt es bei Dir durch entsprechende Wettbewerbsbestimmungen abweichende Spielunterlagen (z. B. einen Ascheplatz).

Spielfeldmarkierungen & Abmessungen

Darstellung eines Spielfelds von oben
Darstellung eines Spielfelds

Das Spielfeld ist rechteckig und wird durch durchgezogene Linien markiert. Linien gehören immer zu dem Raum, den sie begrenzen. Die Linien des Strafraums sind damit bspw. Teil des Strafraums. Die Seitenlinie ist 90 m bis 120 m und die Torlinie 45 m bis 90 m lang. Das Spielfeld wird mittig und parallel zu den Torlinien durch die Mittellinie getrennt. Vor beiden Toren ist der Strafraum platziert und geht jeweils 16,5 m von beiden Torpfosten in Richtung Eckfahne, sowie 16,5 m ins Feld hinein. Zentral 11 m vor dem Tor befindet sich der Elfmeterpunkt. Innerhalb des Strafraums befindet sich der Torraum, der jeweils von beiden Pfosten 5,5 m in Richtung Eckfahne geht und 5,5 m ins Spielfeld hinein. Um die Ecken, die jeweils mit einer mindestens 1,5 m hohen Fahne markiert sind, ist ein Teilkreis mit einem Radius von 1 m. Der Anstoßpunkt, der sich mittig des Feldes befindet, ist vom Anstoßkreis mit einem Radius von 9,15 m umgeben. Um den Elfmeterpunkt befindet sich ebenfalls ein Kreis mit einem Radius von 9,15 m, der jedoch nur außerhalb des Strafraums markiert wird und damit ein Teilkreis ist. Die beiden Tore sind 7,32 m breit und 2,44 m hoch. Mobile Tore sind sicherheitshalber so zu sichern, dass sie nicht umstürzen können.

Zuständigkeiten beim Spielfeld

Der Heimverein ist für den Zustand des Spielfeldes und den Aufbau der Tore verantwortlich. Änderungen am Spielfeld dürfen während der Halbzeitpause nur mit Zustimmung des Schiedsrichters vorgenommen werden. Als Schiedsrichter ist es Deine Aufgabe Dich einige Zeit vor Spielbeginn vom Spielfeld und dessen Beschaffenheit zu überzeugen. Ich empfehle Dir je nach Spielklasse spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn Deine Platzbegehung durchzuführen. Je höher Du pfeifst, desto früher die Platzkontrolle.

Mängel, Spielausfall und Spielabbruch

Ergibt Deine Spielfeldkontrolle Mängel solltest Du diese schnellstmöglich an den Heimverein zur Bereinigung melden. Sollte durch schlechtes Wetter oder anderen Gründen das Spielfeld eine Gefahr für die Spieler darstellen oder eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht möglich sein und die Mängel auch nicht beseitigt werden können, fällt das Spiel aus. Bei Schneefall können die Markierungslinien durch das Aufstellen von acht Hütchen oder Hilfsflaggen ersetzt werden. Sollte während eines Spieles unter Flutlicht die Beleuchtung ausfallen darf das Spiel frühestens nach 30 Minuten abgebrochen werden. Kann der Ausfall der Beleuchtung nur in Teilen behoben werden, entscheidest Du, ob das Spiel fortgesetzt werden kann.